Kernaussagen

  • Artikel 41 und 42 regeln EU- und nationale Kleinseriengenehmigungen.
  • Die 9 als drittes WMI-Zeichen stammt aus Anhang II der EU 2021/535.
  • Weltweit weniger als 500 produzierte Fahrzeuge bestimmen nicht automatisch den Genehmigungsweg.
  • Genehmigungsgrenzen und WMI-/VIS-Zuteilungen müssen getrennt geprüft werden.
01

Kleinserie ist ein Genehmigungsweg

Artikel 41 und 42 der Verordnung (EU) 2018/858 regeln EU- und nationale Genehmigungen für Kleinserien innerhalb der geltenden jährlichen Mengenbegrenzungen und technischen Bedingungen. Artikel 43 beschreibt Geltung und Anerkennung nationaler Kleinseriengenehmigungen.

Diese Vorschriften betreffen die Genehmigung und Bereitstellung eines Fahrzeugtyps.

02

Die 9 an dritter WMI-Position ist eine Herstellerkennungsregel

Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 schreibt die 9 als drittes WMI-Zeichen vor, wenn die weltweite Jahresproduktion unter 500 Fahrzeugen liegt. Die zuständige Behörde weist zusätzlich das dritte bis fünfte VIS-Zeichen zu.

Diese Regel betrifft den VIN-Aufbau, nicht die Auswahl des Genehmigungswegs.

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03

Beide Entscheidungen getrennt planen

Bestätigen Sie zuerst Genehmigungsweg und Mengenbegrenzung mit der zuständigen Behörde. Prüfen Sie getrennt die zugewiesene WMI und gegebenenfalls die behördlich zugeteilten VIS-Zeichen.

Das VIN-Profil muss diese Zuteilungen exakt reproduzieren; der Genehmigungsweg gehört in eigene Referenzfelder.

ManageVIN unterstützt die Berechnung und Verwaltung von VIN-Datensätzen. Es vergibt keine WMI und ersetzt weder die Genehmigungsbehörde noch eine fachliche Konformitätsprüfung.