Kernaussagen

  • Artikel 36 verknüpft die Übereinstimmungsbescheinigung mit jedem typkonform hergestellten Fahrzeug.
  • Artikel 31 verlangt Prüfungen von Fahrzeugen, Bescheinigungen und deren Daten.
  • Markierte VIN und Folgedaten sollten aus derselben kontrollierten Quelle stammen.
  • Statusänderungen dürfen bereits gespeicherte VIN-Daten nicht unbemerkt überschreiben.
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Warum Konsistenz wichtig ist

Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/858 verlangt für jedes in Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ hergestellte Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung. Artikel 31 sieht Prüfungen der Fahrzeuge, Bescheinigungen und der Richtigkeit ihrer Daten vor.

Eine VIN-Abweichung kann daher einen Widerspruch zwischen physischer Kennzeichnung, Produktionsdatensatz und Fahrzeugdokument erzeugen.

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Doppelte Dateneingabe reduzieren

Nutzen Sie einen kontrollierten VIN-Datensatz als zentrale Quelle für die Kennzeichnung und nachgelagerte Daten. Legen Sie WMI, VDS und das genehmigte VIS-Muster im Profil fest, berechnen Sie Position 9 und prüfen Sie die vollständige VIN vor dem Speichern.

Exporte unterstützen den Datentransfer; eine Schnittstelle zur CoC-Erstellung muss der Hersteller dennoch validieren.

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Korrekturen sichtbar halten

Wird eine reservierte VIN verworfen, behalten Sie einen eindeutigen Status, statt sie erklärungslos zu löschen und erneut zu verwenden. Nach Kennzeichnung oder amtlicher Meldung müssen Korrekturen dem kontrollierten Qualitätsprozess folgen.

Notizen, Statusverlauf und Export in ManageVIN sind Hilfsmittel und ersetzen kein amtliches CoC-System.

ManageVIN unterstützt die Berechnung und Verwaltung von VIN-Datensätzen. Es vergibt keine WMI und ersetzt weder die Genehmigungsbehörde noch eine fachliche Konformitätsprüfung.