Kernaussagen
- Jedes Fahrzeug erhält eine eindeutig zugeordnete VIN.
- Die VIN wird beim Verlassen der Produktionslinie am Fahrgestell oder am Fahrzeug angebracht.
- VIN-Zeichen am Fahrgestell sind mindestens 7 mm hoch.
- Der Hersteller gewährleistet 30 Jahre Rückverfolgbarkeit über die VIN.
Digitale Prüfung vor der Kennzeichnung
Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 verlangt eine eindeutige VIN je Fahrzeug. Prüfen Sie vor der Kennzeichnung den 17-stelligen Aufbau, unzulässige Buchstaben, die numerischen letzten VIS-Stellen und Position 9.
Der Produktionsdatensatz muss zeigen, welche VIN für das physische Fahrzeug an der Kennzeichnungsstation vorgesehen ist.
Physische Kennzeichnungsvorgaben anwenden
Die VIN wird beim Verlassen der Produktionslinie am Fahrgestell oder am Fahrzeug angebracht. Die Zeichen am Fahrgestell müssen mindestens 7 mm hoch sein; zwischen den Zeichen dürfen keine Leerstellen stehen und I, O sowie Q sind unzulässig.
Genehmigte Position und Kennzeichnungsverfahren bleiben Teil der Typgenehmigungs- und Produktionsregelungen des Herstellers.
Datensatz nach Kennzeichnung abschließen
Nach der Kennzeichnung darf die VIN nur über einen kontrollierten Produktionsvorgang von „reserviert“ auf „verwendet“ gesetzt werden. Eine Fahrzeug- oder Kundenreferenz ist zu erfassen; die VIN darf nicht in den freien Nummernbereich zurückkehren.
Damit entsteht eine klare Verbindung zwischen Berechnung, physischer Kennzeichnung und 30-jähriger Rückverfolgbarkeit.
ManageVIN unterstützt die Berechnung und Verwaltung von VIN-Datensätzen. Es vergibt keine WMI und ersetzt weder die Genehmigungsbehörde noch eine fachliche Konformitätsprüfung.


